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Reservierung von Sporthallen


Leistungsbeschreibung

Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.

nicht angegeben

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.

nicht angegeben

nicht angegeben

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

nicht angegeben

Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung

nicht angegeben