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Führerscheinstelle Terminvereinbarung


Leistungsbeschreibung

Zulassungs- und Führerscheinstelle sind umgezogen und jetzt im Kreishaus II, welches in unmittelbarer Nähe zum Kreishaus I liegt.

 

  • Zahlungen können im Kreishaus II nur mit EC-Karte erfolgen.
  • eine Barzahlung ist am Kassenautomaten im Kreishaus I möglich.
  • Samstags ist eine Barzahlung ausgeschlossen.

Anmelden statt Nummer ziehen: Ab sofort ist für Ihr Anliegen die Online-Reservierung eines Termins in der Führerscheinstelle erforderlich. 

Beachten Sie dabei, dass nur eine begrenzte Anzahl an Zeitfenstern zur Verfügung steht. Bitte wählen Sie daher nur eine Dienstleistung, auch wenn Sie mehrere Anliegen haben. 

Bitte kontrollieren Sie die Angaben auf dem Aufrufticket, das im Zuge der Terminvereinbarung erstellt wird, und bringen Sie dieses digital oder in Papierform zu Ihrem Termin mit. 

Die Online-Reservierung eines Termins ist für Fahrerlaubnisangelegenheiten einschließlich Fahrerkarte und Fahrerqualifizierungsnachweis (Schlüsselzahl „95“) erforderlich.

Ausnahme: Für Anträge oder Informationen zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug, Überprüfung Kraftfahreignung, Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem bzw. im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe sowie Fahrlehrer-/Fahrschulangelegenheiten vereinbaren Sie bitte direkt einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter / der zuständigen Sachbearbeiterin.

  1. Terminvereinbarung aufrufen
  2. Wartekreis (Führerscheinstelle) auswählen
  3. Terminticket ziehen
  4. Dienstleistung übernehmen (bitte wählen Sie nur eine Dienstleistung aus, auch wenn sie verschiedene Anträge stellen möchten)
  5. Tag auswählen
  6. Uhrzeit auswählen
  7. Bestätigen und verbindlich buchen (unter Angabe von Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse)

Terminvereinbarungen sind kostenlos.

Für die Dienstleistungen der Führerscheinstelle gelten gesonderte Gebühren.