Verkauf eines Kraftfahrzeuges mitteilen (Veräußerungsanzeige)


Leistungsbeschreibung


Leider kommt es bei Fahrzeugverkäufen häufig vor, dass die bzw. der Erwerbende noch zugelassene Fahrzeuge nicht außer Betrieb setzt (abmeldet) oder umschreibt. Das kann dazu führen, dass Sie weiterhin Kfz-Steuer und möglicherweise Versicherungsbeiträge für das Fahrzeug zahlen müssen.

Deshalb empfehlen wir dringend, nur Fahrzeuge zu verkaufen, die außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) wurden!

Hinweis zur Online-Fahrzeugzulassung:
Sie können Ihr Fahrzeug jederzeit bequem online abmelden. Ebenso kann die bzw. der Erwerbende das Fahrzeug online zulassen.

Wenn Sie dennoch ein zugelassenes Fahrzeug verkaufen, sind Sie dazu verpflichtet, uns eine Veräußerungsanzeige zukommen zu lassen. Die Verpflichtung entfällt, wenn die bzw. der Erwerbende das Fahrzeug bereits umgeschrieben oder außer Betrieb gesetzt hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Für die Veräußerungsanzeige benötigen wir das Kennzeichen des Fahrzeugs sowie den Namen, Vornamen und die vollständige Anschrift des Erwerbers. Bitte bestätigen Sie auch, dass die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde.

 

Hinweise / Besonderheiten


Besonders bei Verkäufen ins Ausland oder wenn die Käuferin bzw. der Käufer nicht eindeutig identifiziert werden kann, können Probleme auftreten.

Bitte beachten Sie, dass eine Außerbetriebsetzung von Amts wegen ein langwieriger Prozess ist und mit Kosten verbunden sein kann.

Kontakt

  • KfZ-Zulassung und Fahrerlaubnisse

Kontaktpersonen


  • Herr Reiner Egbring