Kleinkläranlagen


Leistungsbeschreibung


Grundstücke, die nicht an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen sind, benötigen eine Kleinkläranlage zur Behandlung und Ableitung des anfallenden häuslichen Abwassers. Die Einleitung des gereinigten Abwassers in ein Gewässer (Grundwasser oder oberirdisches Gewässer) bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis, welche vor Errichtung der Kleinkläranlage zu beantragen ist. Sofern eine bestehende Abwassergrube mit einem Techniksatz mit bauaufsichtlicher Zulassung nachgerüstet wird, ist vor Beginn der Arbeiten die Anzeige der zulassungsgemäßen Errichtung einer Kleinkläranlage einzureichen. Die wasserrechtliche Erlaubnis gilt hiermit als erteilt. Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Kleinkläranlage ist die Fertigstellungsanzeige umgehend vorzulegen. Kleinkläranlagen sind zweimal jährlich durch einen Fachkundigen zu warten.

Auf dieser Seite finden Sie den Antragsvordruck, die Errichtungsanzeige, die Fertigstellungsanzeige sowie eine Liste mit Einbau- und Wartungsfirmen für Kleinkläranlagen.

Kontakt

  • Siedlungswasserwirtschaft

Kontaktpersonen


  • Herr Tautz