Ehrenamtskarte


Leistungsbeschreibung


Was ist die Ehrenamtskarte?

Die niedersächsische Ehrenamtskarte ist eine attraktive Auszeichnung, um herausragendes Engagement zu würdigen. Hiermit wird denen etwas zurückgegeben, die sich in besonderer Weise für den Nächsten einsetzten, unser Zusammenleben bereichern und die Solidarität in unserer Gesellschaft fördern.

Mit der Ehrenamtskarte genießen Sie Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen und bei zahlreichen Anbietern. Ob Sport, Kultur oder Freizeit – die Bereiche, in denen Sie die Karte einsetzen können, sind vielfältig.

Wo bekomme ich die Ehrenamtskarte?

Die Ehrenamtskarte wird vom Landkreis Emsland verliehen und ausgegeben. Sie erhalten eine personenbezogene Ehrenamtskarte, die nicht übertragbar ist. Sie können die Ehrenamtskarte auf dem FreiwilligenServer Niedersachsen unter www.freiwilligenserver.de beantragen.

Informationen zur Ehrenamtskarte erhalten Sie unter www.ehrenamt-emsland.de oder beim Ehrenamtsservice des Landkreises Emsland unter Telefon 05931 44-1304 (Frau Jänen) oder 05931 44-1215 (Frau Rickermann).

Verfahrensablauf


Sie können die Ehrenamtskarte digital oder schriftlich beantragen. In beiden Fällen füllen Sie einfach das Online-Formular aus.

Die digitale Beantragung erfordert die Registrierung Ihres Vereins oder Ihrer Organisation für das digitale Verfahren. Auch das ist ganz einfach über den Link zu  machen.

Falls es Ihnen nicht möglich ist, die Ehrenamtskarte online zu beantragen, wenden Sie sich bitte an Frau Jänen, Tel.-Nr. 05931 44-1304.

Voraussetzungen


  • Sie üben eine freiwillige, gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr aus.
    Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte besteht Ihr freiwilliges Engagement bereits mindestens zwei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation). 
    Sie üben Ihr Engagement in Niedersachsen oder Bremen aus oder wohnen dort und sind außerhalb Niedersachsens oder Bremens ehrenamtlich tätig. 

    oder

  • Sie sind Inhaber oder Inhaberin einer Juleica (JugendleiterCard). Dann können Sie ebenfalls die Ehrenamtskarte erhalten. Im Antragsformular können Sie das entsprechend ankreuzen und benötigen dann keinen Nachweis der geleisteten Stunden.

    oder

  • Sie sind aktiv engagiert bei der Freiwilligen Feuerwehr und verfügen über eine abgeschlossene Truppmannausbildung I oder sind freiwillig aktiv als Einsatzkraft im Katastrophenschutz oder im Rettungsdienst mit jeweils abgeschlossener Grundausbildung. Sie benötigen keinen Nachweis von Stunden, sondern weisen die Ausbildung nach.

Kontakt

  • Gesundheitsregion und Soziale Dienste

Kontaktpersonen


  • Sandra Rickermann