Kfz-Online (i-Kfz)
Kfz-Online (i-Kfz)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Hier besteht die Möglichkeit, ein Fahrzeug online abzumelden oder zuzulassen, ohne eine Zulassungsbehörde besuchen zu müssen.
Folgende Anträge auf Zulassung/Änderung können gestellt werden:
- Antrag auf Neuzulassung eines fabrikneuen oder gebrauchten Fahrzeugs
- Antrag auf Tageszulassung (Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs mit anschliessender Außerbetriebsetzung am Tagesende)
- Antrag auf Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs
- Antrag auf Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs
- Antrag auf Adressänderung (Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs innerhalb desselben Zulassungsbezirks, bei der sich nur die Adresse des Halters ändert)
Bei Wiederzulassungen und Umschreibungen wird zusätzlich noch danach unterschieden, ob sich Kennzeichen, Fahrzeughalter und/oder Zulassungsbezirk ändern.
Welcher konkrete Antrag für Ihr Fahrzeug möglich ist, wird im nächsten Schritt ermittelt. Damit ein Antrag gestellt werden kann, dürfen weder Steuer- noch Gebührenrückstände bestehen.
Hinweise:
- ein Antrag auf Namensänderung ist nicht möglich
- zulassungsfreie Fahrzeuge können nicht über das Portal zugelassen werden
- Fahrzeuge, die eine Ausnahmegenehmigung benötigen, können nicht über das Portal zugelassen werden
Für einen Antrag auf Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das außer Betrieb zu setzende Fahrzeug muss aktuell zugelassen sein, wobei die Zulassung nach dem 01.01.2015 erfolgt sein muss.
- Das Kennzeichen selbst und die auf den Kennzeichen und der Zulassungsbescheinigung Teil 1 freigelegten Sicherheitscodes müssen bekannt sein.
Wichtig: Sobald auf den Kennzeichen bzw. auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ein freigelegter Sicherheitscode erkennbar ist, darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Die Nutzung des Online-Portals ist kostenlos.
Für die Dienstleistungen der KfZ-Zulassungsstelle gelten gesonderte Gebühren.