Zulassungsstelle Terminvereinbarung
Zulassungsstelle Terminvereinbarung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Zulassungs- und Führerscheinstelle sind umgezogen und jetzt im Kreishaus II, welches in unmittelbarer Nähe zum Kreishaus I liegt.
- Zahlungen können im Kreishaus II nur mit EC-Karte erfolgen.
- eine Barzahlung ist am Kassenautomaten im Kreishaus I möglich.
- Samstags ist eine Barzahlung ausgeschlossen.
Anmelden statt Nummer ziehen: Ab sofort ist für Ihr Anliegen die Online-Reservierung eines Termins in den Zulassungsstellen Aschendorf, Meppen und Lingen (Ems) erforderlich.
Beachten Sie dabei, dass die Terminvergabe derzeit nicht für Kfz-Händler, Kfz-Werkstätten und Kfz-Zulassungsdienste möglich ist und dass nur eine begrenzte Anzahl an Zeitfenstern zur Verfügung steht.
Bitte kontrollieren Sie die Angaben auf dem Aufrufticket, das im Zuge der Terminvereinbarung erstellt wird, und bringen Sie dieses digital oder in Papierform zu Ihrem Termin in die entsprechende Zulassungsstelle mit.
Folgende Dienstleistungen können gebucht werden:
- Änderung der Halterdaten - Name und/oder Anschrift
- Änderung des Saisonzeitraums
- Änderung von/auf H-Kennzeichen
- Änderung von/auf Saisonzeitraum
- Ausfuhrkennzeichen
- Außerbetriebsetzung
- Ausstellung einer 100 km/h-Plakette
- Ausstellung einer Feinstaubplakette
- Neuausstellung - Fahrzeugscheinheft für Händler
- Ersatzzulassungsbescheinigung Teil 1 beantragen
- Ersatzzulassungsbescheinigung Teil 2 beantragen
- Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Beantragung eines roten Händlerkennzeichens
- Erstzulassung eines Gebrauchtfahrzeuges (Ausland)
- Erteilung einer Betriebserlaubnis
- Kurzzeitkennzeichen
- Neuzulassung
- Technische Änderungen
- Umkennzeichnung (Gleicher Halter)
- Umschreibung (Auf einen anderen Halter)
- Wiederzulassung (Auf den gleichen Halter)
- Zuteilung eines E-Kennzeichens / E-Plakette
- Sonstiges
Verfahrensablauf
- Terminvereinbarung aufrufen
- Wartekreis (Zulassungsstelle) auswählen
- Terminticket ziehen
- Dienstleistung(en) übernehmen
- Tag auswählen
- Uhrzeit auswählen
- Bestätigen und verbindlich buchen (unter Angabe von Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse)
Welche Unterlagen werden benötigt?
zu 1. ÄNDERUNG DER HALTERDATEN - NAME UND/ODER ANSCHRIFT
- aktueller Personalausweis oder internationales Ausweisdokument mit Meldebestätigung (nicht älter als drei Monate)
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- bei Namensänderung zusätzlich: Zulassungsbescheinigung Teil II
- ggf. Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), bei Zuzug aus anderem Kreis/Stadt
zu 2. ÄNDERUNG DES SAISONZEITRAUMS
- aktueller Personalausweis oder internationales Ausweisdokument mit Meldebestätigung (nicht älter als drei Monate)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) mit Angabe des Saisonzeitraumes
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II Betriebserlaubnis (für zulassungsfreie, aber kennzeichenpflichtige Fahrzeuge)
- Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU) (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war)
- bisherige Kennzeichen
zu 3. ÄNDERUNG VON/AUF H-KENNZEICHEN
- aktueller Personalausweis oder internationales Ausweisdokument mit Meldebestätigung (nicht älter als drei Monate)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- bisherige Kennzeichen
- Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung (HU)
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
bei Vereinen zusätzlich:
- Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
- deren Ausweise
- Angabe des Verwendungszweckes und der Fahrzeugart
für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts zusätzlich:
- komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter – in der Regel Gesellschaftervertrag
- deren Ausweise
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt
bei bereits zugelassenem Fahrzeug zusätzlich:
- amtliche Kennzeichen
bei Stilllegung des Fahrzeugs vor dem 1. Oktober 2005 zusätzlich:
- Stilllegungsbescheinigung
- Fahrzeugbrief
zu 4. ÄNDERUNG VON/AUF SAISONKENNZEICHEN
-
- aktueller Personalausweis oder internationales Ausweisdokument mit Meldebestätigung (nicht älter als drei Monate)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) mit Angabe des Saisonzeitraumes
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II Betriebserlaubnis (für zulassungsfreie, aber kennzeichenpflichtige Fahrzeuge)
- Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU) (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war)
- bisherige Kennzeichen
zu 5. AUSFUHRKENNZEICHEN
- aktueller Personalausweis oder internationales Ausweisdokument mit Meldebestätigung (nicht älter als drei Monate)
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II Betriebserlaubnis (für zulassungsfreie, aber kennzeichenpflichtige Fahrzeuge)
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
- Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU) (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer oder Beleg über die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer mittels Steuerbescheid des zuständigen Hauptzollamtes
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
bei Vereinen zusätzlich:
- Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
- deren Ausweise
- Angabe des Verwendungszweckes und der Fahrzeugart
für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts zusätzlich:
- komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter – in der Regel Gesellschaftervertrag
- deren Ausweise
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt
bei bereits zugelassenem Fahrzeug zusätzlich:
- amtliche Kennzeichen
bei Stilllegung des Fahrzeugs vor dem 1. Oktober 2005 zusätzlich:
- Stilllegungsbescheinigung
- Fahrzeugbrief
zu 6. AUSSERBETRIEBSETZUNG
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- bisherige Kennzeichen
zu 7. AUSSTELLUNG EINER 100 KM/H –PLAKETTE
- Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers
- Gutachten einer amtlich anerkannten sachverständigen Person (zum Beispiel TÜV, Dekra, GTÜ) über die Erfüllung der technischen Voraussetzungen oder
- Bestätigung des Herstellers
zu 8. AUSSTELLUNG EINER FEINSTAUBPLAKETTE
- Zulassungsbescheinigung Teil I
zu 9. NEUAUSSTELLUNG - FAHRZEUGSCHEINHEFTS FÜR HÄNDLER
- Rotes Fahrzeugscheinheft
- Fahrtenbuch
zu 10. ERSATZ-ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG TEIL 1 BEANTRAGEN
- aktueller Personalausweis oder internationales Ausweisdokument mit Meldebestätigung (nicht älter als drei Monate)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
- Formlose Verlusterklärung der fahrzeughaltenden Person bzw. Diebstahlanzeige der Polizei
zu 11. ERSATZ-ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG TEIL 2 BEANTRAGEN
- aktueller Personalausweis oder internationales Ausweisdokument mit Meldebestätigung (nicht älter als drei Monate)
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Diebstahlanzeige der Polizei oder Versicherung an Eides Statt (abzugeben über einen Notar oder durch persönliche Vorsprache des Halters bei der Zulassungsstelle)
zu 12. BEANTRAGUNG EINER UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG
- Fahrzeugidentnummer
- Eigentumsnachweis
- aktueller Personalausweis oder internationales Ausweisdokument mit Meldebestätigung (nicht älter als drei Monate)
zu 13. BEANTRAGUNG EINES ROTES HÄNDLERKENNZEICHEN
- Persönliche Angaben: Vorname, Name, ggf. Geburtsname, Geburtstag u. –ort, Beruf, Anschrift des Antragstellers (Ausweiskopie/Meldebescheinigung). Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
- Führungszeugnis für den Firmeninhaber bzw. alle Geschäftsführer. Die Ausstellung des Führungszeugnisses (Belegart 0) ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen.
- Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO, versehen mit dem Bescheinigungsvermerk nach § 15 Abs. 1 GewO
- elektronische Versicherungsbestätigung mit 7-stelliger PIN für rote Kennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
zu 14. ERSTZULASSUNG EINES GEBRAUCHTFAHRZEUGES (AUSLAND)
- aktueller Personalausweis oder internationales Ausweisdokument mit Meldebestätigung (nicht älter als drei Monate)
- Kaufvertrag/Rechnung
- Fahrzeugpapiere bzw. ausländische Zulassungsbescheinigung Teil I
- ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II
- u.a. in den Ländern Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Slowakei und Tschechien besteht die Zulassungsbescheinigung aus zwei Teilen.
- Certificate of Conformity – COC (EG-Typgenehmigung) oder Datenbestätigung der Herstellerfirma
- Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU)
- entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- noch vorhandene ausländische Kennzeichenschilder
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
bei Vereinen zusätzlich:
- Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
- deren Ausweise
- Angabe des Verwendungszweckes und der Fahrzeugart
für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts zusätzlich:
- komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter – in der Regel Gesellschaftervertrag
- deren Ausweise
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt
zu 15. ERTEILUNG EINER BETRIEBSERLAUBNIS
- Gutachten nach § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
oder
- Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
- bisherige Betriebserlaubnis
zu 16. KURZZEITKENNZEICHEN
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Gültiger Hauptuntersuchungsbericht
- aktueller Personalausweis oder internationales Ausweisdokument mit Meldebestätigung (nicht älter als drei Monate)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
bei Vereinen zusätzlich:
- Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
- deren Ausweise
- Angabe des Verwendungszweckes und der Fahrzeugart
für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts zusätzlich:
- komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter – in der Regel Gesellschaftervertrag
- deren Ausweise
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt
zu 17. NEUZULASSUNG
- aktueller Personalausweis oder internationales Ausweisdokument mit Meldebestätigung (nicht älter als drei Monate)
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Certificate of Conformity – COC (EG-Typgenehmigung) oder Datenbestätigung der Herstellerfirma
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
bei Vereinen zusätzlich:
- Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
- deren Ausweise
- Angabe des Verwendungszweckes und der Fahrzeugart
für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts zusätzlich:
- komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter – in der Regel Gesellschaftervertrag
- deren Ausweise
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt
bei eingeführten Fahrzeugen zusätzlich:
- Kaufvertrag/Rechnung
- Verzollungsnachweis (nicht erforderlich bei EG-Ländern)
zu 18. TECHNISCHE ÄNDERUNGEN
bei technischer Änderung:
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Gutachten einer zugelassenen Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS)
- Nachweis über die Hauptuntersuchung(HU)
- bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich neue Versicherungsbestätigung
bei Änderung der Schadstoffklasse:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Einbaubescheinigung der Werkstatt
- Betriebserlaubnis für das eingebaute Abgasreinigungssystem
bei Nachrüstung des Katalysators (KAT):
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Einbaubescheinigung für den KAT und die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des KAT
zu 19. UMKENNZEICHNUNG (GLEICHER HALTER)
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- bisherige Kennzeichen
- Nachweis über die Hauptuntersuchung(HU)
- Bei Verlust/Diebstahl der Kennzeichen formlose Verlusterklärung der fahrzeughaltenden Person bzw. Diebstahlanzeige der Polizei
zu 20. UMSCHREIBUNG (AUF EINEN ANDEREN HALTER)
- aktueller Personalausweis oder internationales Ausweisdokument mit Meldebestätigung (nicht älter als drei Monate)
- Zulassungsbescheinigung Teil II Betriebserlaubnis (für zulassungsfreie, aber kennzeichenpflichtige Fahrzeuge)
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- bisherige Kennzeichen
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
bei Vereinen zusätzlich:
- Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
- deren Ausweise
- Angabe des Verwendungszweckes und der Fahrzeugart
für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts zusätzlich:
- komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter – in der Regel Gesellschaftervertrag
- deren Ausweise
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt
zu 21. WIEDERZULASSUNG (AUF DEN GLEICHEN HALTER)
- aktueller Personalausweis oder internationales Ausweisdokument mit Meldebestätigung (nicht älter als drei Monate)
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- ggf. noch vorhandene Kennzeichen
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
bei Vereinen zusätzlich:
- Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
- deren Ausweise
- Angabe des Verwendungszweckes und der Fahrzeugart
für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts zusätzlich:
- komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter – in der Regel Gesellschaftervertrag
- deren Ausweise
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt
zu 22. ZUTEILUNG EINES E-KENNZEICHENS / E-PLAKETTE
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Certificate of Conformity – COC (EG-Typgenehmigung) oder Datenbestätigung der Herstellerfirma
- bisherige Kennzeichen
Welche Gebühren fallen an?
Terminvereinbarungen sind kostenlos.
Für die Dienstleistungen der KfZ-Zulassungsstelle gelten gesonderte Gebühren.