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Zulassungsstelle Terminvereinbarung


Leistungsbeschreibung

Zulassungs- und Führerscheinstelle sind umgezogen und jetzt im Kreishaus II, welches in unmittelbarer Nähe zum Kreishaus I liegt.

 

  • Zahlungen können im Kreishaus II nur mit EC-Karte erfolgen.
  • eine Barzahlung ist am Kassenautomaten im Kreishaus I möglich.
  • Samstags ist eine Barzahlung ausgeschlossen.

 

Anmelden statt Nummer ziehen: Ab sofort ist für Ihr Anliegen die Online-Reservierung eines Termins in den Zulassungsstellen Aschendorf, Meppen und Lingen (Ems) erforderlich.

Beachten Sie dabei, dass die Terminvergabe derzeit nicht für Kfz-Händler, Kfz-Werkstätten und Kfz-Zulassungsdienste möglich ist und dass nur eine begrenzte Anzahl an Zeitfenstern zur Verfügung steht.

Bitte kontrollieren Sie die Angaben auf dem Aufrufticket, das im Zuge der Terminvereinbarung erstellt wird, und bringen Sie dieses digital oder in Papierform zu Ihrem Termin in die entsprechende Zulassungsstelle mit.

Folgende Dienstleistungen können gebucht werden:

  1. Änderung der Halterdaten - Name und/oder Anschrift
  2. Änderung des Saisonzeitraums
  3. Änderung von/auf H-Kennzeichen
  4. Änderung von/auf Saisonzeitraum
  5. Ausfuhrkennzeichen
  6. Außerbetriebsetzung
  7. Ausstellung einer 100 km/h-Plakette
  8. Ausstellung einer Feinstaubplakette
  9. Neuausstellung - Fahrzeugscheinheft für Händler
  10. Ersatzzulassungsbescheinigung Teil 1 beantragen
  11. Ersatzzulassungsbescheinigung Teil 2 beantragen
  12. Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
  13. Beantragung eines roten Händlerkennzeichens
  14. Erstzulassung eines Gebrauchtfahrzeuges (Ausland)
  15. Erteilung einer Betriebserlaubnis
  16. Kurzzeitkennzeichen
  17. Neuzulassung
  18. Technische Änderungen
  19. Umkennzeichnung (Gleicher Halter)
  20. Umschreibung (Auf einen anderen Halter)
  21. Wiederzulassung (Auf den gleichen Halter)
  22. Zuteilung eines E-Kennzeichens / E-Plakette
  23. Sonstiges
  1. Terminvereinbarung aufrufen
  2. Wartekreis (Zulassungsstelle) auswählen
  3. Terminticket ziehen
  4. Dienstleistung(en) übernehmen
  5. Tag auswählen
  6. Uhrzeit auswählen
  7. Bestätigen und verbindlich buchen (unter Angabe von Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse)

zu 1. ÄNDERUNG DER HALTERDATEN - NAME UND/ODER ANSCHRIFT

  • aktueller Personalausweis oder internationales Ausweisdokument mit Meldebestätigung (nicht älter als drei Monate)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bei Namensänderung zusätzlich: Zulassungsbescheinigung Teil II
  • ggf. Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), bei Zuzug aus anderem Kreis/Stadt

zu 2. ÄNDERUNG DES SAISONZEITRAUMS

  • aktueller Personalausweis oder internationales Ausweisdokument mit Meldebestätigung (nicht älter als drei Monate)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) mit Angabe des Saisonzeitraumes
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II Betriebserlaubnis (für zulassungsfreie, aber kennzeichenpflichtige Fahrzeuge)
  • Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU) (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war)
  • bisherige Kennzeichen

zu 3. ÄNDERUNG VON/AUF H-KENNZEICHEN

  • aktueller Personalausweis oder internationales Ausweisdokument mit Meldebestätigung (nicht älter als drei Monate)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • bisherige Kennzeichen
  • Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung (HU)

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

bei Vereinen zusätzlich:

  • Vereinsregisterauszug
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht

bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:

  • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
  • deren Ausweise
  • Angabe des Verwendungszweckes und der Fahrzeugart

für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts zusätzlich:

  • komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter – in der Regel Gesellschaftervertrag
  • deren Ausweise
  • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt

bei bereits zugelassenem Fahrzeug zusätzlich:

  • amtliche Kennzeichen

bei Stilllegung des Fahrzeugs vor dem 1. Oktober 2005 zusätzlich:

  • Stilllegungsbescheinigung
  • Fahrzeugbrief

zu 4. ÄNDERUNG VON/AUF SAISONKENNZEICHEN

    • aktueller Personalausweis oder internationales Ausweisdokument mit Meldebestätigung (nicht älter als drei Monate)
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) mit Angabe des Saisonzeitraumes
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II Betriebserlaubnis (für zulassungsfreie, aber kennzeichenpflichtige Fahrzeuge)
  • Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU) (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war)
  • bisherige Kennzeichen

zu 5. AUSFUHRKENNZEICHEN

  • aktueller Personalausweis oder internationales Ausweisdokument mit Meldebestätigung (nicht älter als drei Monate)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II Betriebserlaubnis (für zulassungsfreie, aber kennzeichenpflichtige Fahrzeuge)
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
  • Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU) (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer oder Beleg über die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer mittels Steuerbescheid des zuständigen Hauptzollamtes

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

bei Vereinen zusätzlich:

  • Vereinsregisterauszug
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht

bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:

  • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
  • deren Ausweise
  • Angabe des Verwendungszweckes und der Fahrzeugart

für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts zusätzlich:

  • komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter – in der Regel Gesellschaftervertrag
  • deren Ausweise
  • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt

bei bereits zugelassenem Fahrzeug zusätzlich:

  • amtliche Kennzeichen

bei Stilllegung des Fahrzeugs vor dem 1. Oktober 2005 zusätzlich:

  • Stilllegungsbescheinigung
  • Fahrzeugbrief

zu 6. AUSSERBETRIEBSETZUNG

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bisherige Kennzeichen

zu 7. AUSSTELLUNG EINER 100 KM/H –PLAKETTE

  • Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers
  • Gutachten einer amtlich anerkannten sachverständigen Person (zum Beispiel TÜV, Dekra, GTÜ) über die Erfüllung der technischen Voraussetzungen oder
  • Bestätigung des Herstellers

zu 8. AUSSTELLUNG EINER FEINSTAUBPLAKETTE

  • Zulassungsbescheinigung Teil I

zu 9. NEUAUSSTELLUNG - FAHRZEUGSCHEINHEFTS FÜR HÄNDLER

  • Rotes Fahrzeugscheinheft
  • Fahrtenbuch

zu 10. ERSATZ-ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG TEIL 1 BEANTRAGEN

  • aktueller Personalausweis oder internationales Ausweisdokument mit Meldebestätigung (nicht älter als drei Monate)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
  • Formlose Verlusterklärung der fahrzeughaltenden Person bzw. Diebstahlanzeige der Polizei

zu 11. ERSATZ-ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG TEIL 2 BEANTRAGEN

  • aktueller Personalausweis oder internationales Ausweisdokument mit Meldebestätigung (nicht älter als drei Monate)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Diebstahlanzeige der Polizei oder Versicherung an Eides Statt (abzugeben über einen Notar oder durch persönliche Vorsprache des Halters bei der Zulassungsstelle)

zu 12. BEANTRAGUNG EINER UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG

  • Fahrzeugidentnummer
  • Eigentumsnachweis
  • aktueller Personalausweis oder internationales Ausweisdokument mit Meldebestätigung (nicht älter als drei Monate)

zu 13. BEANTRAGUNG EINES ROTES HÄNDLERKENNZEICHEN

  • Persönliche Angaben: Vorname, Name, ggf. Geburtsname, Geburtstag u. –ort, Beruf, Anschrift des Antragstellers (Ausweiskopie/Meldebescheinigung). Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
  • Führungszeugnis für den Firmeninhaber bzw. alle Geschäftsführer. Die Ausstellung des Führungszeugnisses (Belegart 0) ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen.
  • Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO, versehen mit dem Bescheinigungsvermerk nach § 15 Abs. 1 GewO
  • elektronische Versicherungsbestätigung mit 7-stelliger PIN für rote Kennzeichen
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

zu 14. ERSTZULASSUNG EINES GEBRAUCHTFAHRZEUGES (AUSLAND)

  • aktueller Personalausweis oder internationales Ausweisdokument mit Meldebestätigung (nicht älter als drei Monate)
  • Kaufvertrag/Rechnung
  • Fahrzeugpapiere bzw. ausländische Zulassungsbescheinigung Teil I
  • ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II
    • u.a. in den Ländern Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland,  Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Slowakei und Tschechien besteht die Zulassungsbescheinigung aus zwei Teilen.
  • Certificate of Conformity – COC (EG-Typgenehmigung) oder Datenbestätigung der Herstellerfirma
  • Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU)
    • entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • noch vorhandene ausländische Kennzeichenschilder

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

bei Vereinen zusätzlich:

  • Vereinsregisterauszug
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht

bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:

  • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
  • deren Ausweise
  • Angabe des Verwendungszweckes und der Fahrzeugart

für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts zusätzlich:

  • komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter – in der Regel Gesellschaftervertrag
  • deren Ausweise
  • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt

 

zu 15. ERTEILUNG EINER BETRIEBSERLAUBNIS

  • Gutachten nach § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)

oder

  • Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
  • bisherige Betriebserlaubnis

zu 16. KURZZEITKENNZEICHEN

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Gültiger Hauptuntersuchungsbericht
  • aktueller Personalausweis oder internationales Ausweisdokument mit Meldebestätigung (nicht älter als drei Monate)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

bei Vereinen zusätzlich:

  • Vereinsregisterauszug
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht

bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:

  • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
  • deren Ausweise
  • Angabe des Verwendungszweckes und der Fahrzeugart

für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts zusätzlich:

  • komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter – in der Regel Gesellschaftervertrag
  • deren Ausweise
  • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt

zu 17. NEUZULASSUNG

  • aktueller Personalausweis oder internationales Ausweisdokument mit Meldebestätigung (nicht älter als drei Monate)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Certificate of Conformity – COC (EG-Typgenehmigung) oder Datenbestätigung der Herstellerfirma
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

bei Vereinen zusätzlich:

  • Vereinsregisterauszug
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht

bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:

  • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
  • deren Ausweise
  • Angabe des Verwendungszweckes und der Fahrzeugart

für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts zusätzlich:

  • komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter – in der Regel Gesellschaftervertrag
  • deren Ausweise
  • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt

bei eingeführten Fahrzeugen zusätzlich:

  • Kaufvertrag/Rechnung
  • Verzollungsnachweis (nicht erforderlich bei EG-Ländern)

zu 18. TECHNISCHE ÄNDERUNGEN

bei technischer Änderung:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Gutachten einer zugelassenen Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS)
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung(HU)
  • bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich neue Versicherungsbestätigung 

bei Änderung der Schadstoffklasse:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Einbaubescheinigung der Werkstatt
  • Betriebserlaubnis für das eingebaute Abgasreinigungssystem

bei Nachrüstung des Katalysators (KAT):

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Einbaubescheinigung für den KAT und die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des KAT

zu 19. UMKENNZEICHNUNG (GLEICHER HALTER)

  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bisherige Kennzeichen
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung(HU)
  • Bei Verlust/Diebstahl der Kennzeichen formlose Verlusterklärung der fahrzeughaltenden Person bzw. Diebstahlanzeige der Polizei

zu 20. UMSCHREIBUNG (AUF EINEN ANDEREN HALTER)

  • aktueller Personalausweis oder internationales Ausweisdokument mit Meldebestätigung (nicht älter als drei Monate)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II Betriebserlaubnis (für zulassungsfreie, aber kennzeichenpflichtige Fahrzeuge)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • bisherige Kennzeichen

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

bei Vereinen zusätzlich:

  • Vereinsregisterauszug
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht

bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:

  • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
  • deren Ausweise
  • Angabe des Verwendungszweckes und der Fahrzeugart

für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts zusätzlich:

  • komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter – in der Regel Gesellschaftervertrag
  • deren Ausweise
  • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt

zu 21. WIEDERZULASSUNG (AUF DEN GLEICHEN HALTER)

  • aktueller Personalausweis oder internationales Ausweisdokument mit Meldebestätigung (nicht älter als drei Monate)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • ggf. noch vorhandene Kennzeichen

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

bei Vereinen zusätzlich:

  • Vereinsregisterauszug
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht

bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:

  • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
  • deren Ausweise
  • Angabe des Verwendungszweckes und der Fahrzeugart

für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts zusätzlich:

  • komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter – in der Regel Gesellschaftervertrag
  • deren Ausweise
  • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt

zu 22. ZUTEILUNG EINES E-KENNZEICHENS / E-PLAKETTE

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Certificate of Conformity – COC (EG-Typgenehmigung) oder Datenbestätigung der Herstellerfirma
  • bisherige Kennzeichen

Terminvereinbarungen sind kostenlos.

Für die Dienstleistungen der KfZ-Zulassungsstelle gelten gesonderte Gebühren.