Feldberegnung


Leistungsbeschreibung


Voraussetzung für eine Wasserentnahme zur Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen ist das Vorliegen einer wasserbehördlichen Erlaubnis und die genaue Einhaltung der im Erlaubnisbescheid erlassenen Regelungen. Diese beinhalten u.a. Regelungen zu den zulässigen Gewässerbenutzern, den Dokumentationspflichten und ggf. zu den Flächen, die bewässert werden dürfen. Abweichungen von den erlassenen Regelungen sind nur zulässig, wenn diese von der zuständigen Unteren Wasserbehörde vor Durchführung der Maßnahme erlaubt sind.

Auf dieser Seite finden Sie Musterformulare zur Beantragung einer Änderung der Ihnen erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis (Entfall des Flächenbezugs, Mitbenutzung durch einen Dritten) und zur einheitlichen Dokumentation (Betriebstagebuch landwirtschaftliche Feldberegnung) der erfolgten Gewässerbenutzung.

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  • Siedlungswasserwirtschaft