Erfassung der Heizölverbraucheranlagen


Leistungsbeschreibung


Heizölverbraucheranlagen zählen zu den Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe und unterliegen somit den Maßgaben der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Von ihnen können erhebliche Gefahren für Oberflächengewässer, Grund- und Trinkwasser ausgehen. Aus diesem Grund ist die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten gesetzlich verboten. Nur unter bestimmten Voraussetzungen, die vorab von der Unteren Wasserbehörde des Landkreises geprüft werden müssen, ist eine Ausnahme von dem Verbot zulässig.

Betreiberinnen und Betreiber von Heizölverbraucheranlagen sind für die Sicherheit ihrer Anlagen selbst verantwortlich. Zu den Betreiberpflichten zählt neben der eigenen Kontrolle der Dichtheit der gesamten Anlage (Behälter, Auffangraum usw.) und der terminlichen Einhaltung von Überprüfungen durch zugelassene Sachverständige auch ein hochwassersicheres Betreiben der Anlage, sofern sie in einem gesetzlichen Überschwemmungsgebiet liegt. Hierbei handelt es sich um Bereiche, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren (Bemessungshochwasser, HW100) zu erwarten ist (§ 115 Abs. 2 Niedersächsisches Hochwassergesetz).

Gemäß § 78c Wasserhaushaltsgesetz (WHG) waren die Betreiber von Heizölverbraucheranlagen in gesetzlichen Überschwemmungsgebieten verpflichtet, ihre Anlagen bis zum 01.05.2023 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik hochwassersicher nachzurüsten. Maßgebend dafür ist die Technische Regel wassergefährdende Stoffe (TRwS) Heizölverbraucheranlagen, das Arbeitsblatt DWA-A 791 der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) sowie ggf. das Arbeitsblatt DWA-A779 Allgemeine Technische Regeln. Möglich wären zum Beispiel bauliche Maßnahmen, die das Wasser von der Heizölverbraucheranlage fernhalten oder der Einbau zugelassener Heizöltanks mit vorschriftsmäßiger Sicherung gegen Aufschwimmen als wesentliche Änderung der bestehenden Heizölverbraucheranlage. Wenden Sie sich hierzu und bei Fragen zu anlagentechnischen Maßnahmen zur Sicherung der Heizölverbraucheranlagen bei Hochwasser bitte an einen Sachverständigen für Tankanlagen, einen Fachbetrieb oder auch an den Behälterhersteller und geben Sie dabei an, dass Ihr Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet liegt.

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  • Fachbereich Umwelt