ElterngeldDigital


Leistungsbeschreibung


Mit dem Onlinedienst "ElterngeldDigital" können Sie den Antrag bequem online erstellen und als PDF-Ausdruck bei Ihrer Elterngeldstelle einreichen. Bitte vergessen Sie dabei nicht, den Antrag und ggf. die Erklärung(en) zum Einkommen zu unterschreiben sowie die geforderten Nachweise beizulegen.

Worum geht es?

Sie haben ein Kind bekommen und betreuen es selbst? Dann haben Sie einen Anspruch auf Eltern-Geld. Ein Eltern-Teil bekommt höchstens 12 Monate lang Elterngeld. Für beide Eltern-Teile zusammen sind es höchstens 14 Monate.

Das Elterngeld orientiert sich an der Höhe des weggefallenen Einkommens und beträgt maximal 1.800,00 €. Nichterwerbstätige (auch Studenten) erhalten den Mindestbetrag in Höhe von 300,00 Euro.

Was wird vorausgesetzt?

Sie leben in Deutschland. Sie wohnen mit Ihrem Kind zusammen. Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst. Sie arbeiten gar nicht oder höchstens 32 Stunden pro Woche. Und Ihr zu versteuerndes Einkommen lag im letzten Kalenderjahr nicht über 250.000,- Euro (bei Elternpaaren liegt die Grenze bei 300.000 Euro.)

HINWEIS: Sie stellen den Antrag in den ersten 3 Monaten nach der Geburt von Ihrem Kind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Geburtsurkunde des Kindes (speziell zur Beantragung von Elterngeld)
  • Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt bzw. vor dem Beginn der Mutterschutzfrist, sofern Sie vor der Geburt Erwerbseinkommen erzielt haben.
  • Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld nach der Geburt (erhältlich bei der Krankenkasse; gilt nicht für Beamtinnen und Beamte)
  • Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss (alternativ: Gehalts-/Lohnabrechnungen für den Monat der Geburt)
  • Arbeitgeberbestätigung über die Elternzeit und gegebenenfalls Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs
  • bei Teilzeittätigkeit im Elterngeldbezugszeitraum: eine entsprechende Probeabrechnung des Arbeitgebers
  • Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis (wenn Sie aus einem Staat kommen, der nicht zur Europäischen Union gehört)

Was sollte ich noch wissen?

Eltern von Kindern, die ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, haben die Wahl zwischen dem bisherigen Elterngeld und dem neuen Elterngeld Plus. Beide Leistungen können auch miteinander kombiniert werden. Da es durch das neue Eltern-Geld Plus viele verschiedene Möglichkeiten bei der Gestaltung der Elternzeit gibt, können Sie Sich vor der Beantragung online informieren oder persönlich beraten lassen.

Elterngeld-Rechner

Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit

Bundeselterngeldgesetz

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  • Fachbereich Besondere Leistungen