Bauantrag Online
Bauantrag Online
Leistungsbeschreibung
Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.
Unter Umständen ist eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht möglich.
WICHTIGER HINWEIS: WECHSEL DER DIGITALEN BAUPLATTFORM
Die bisher von der Firma Itebo bereitgestellte Conject-Plattform ist zum 31.12.2025 eingestellt worden. Wie bereits zeitnah mitgeteilt, sind die betreffenden Projekträume mittlerweile geschlossen worden und sind somit nicht mehr erreichbar.
Laufende Verfahren wurden von der Firma Prosoz in das neue Verfahren (Prosoz Elan Comfort) migriert.
Für das Antragsverfahren sind folgende Schritte erforderlich:
Die Bauherrin oder der Bauherr erteilt einer oder einem Entwurfsverfassenden den Auftrag zur Einreichung eines Antrags. Damit wird die oder der Entwurfsverfassende Bevollmächtigte/r der Bauherrin oder des Bauherrn. Die Formularassistenten zum Ausfüllen von Anträgen für Bauvorhaben sind nebenstehend auf dieser Seite zu finden. Mit Klick auf Online-Service werden Sie an eine externe Webseite weitergeleitet. Die Webseite öffnet sich in einem neuen Fenster. Für die Einreichung digitaler Anträge ist nach § 3a Niedersächsische Bauordnung eine Authentifizierung der antragstellenden Person vorgeschrieben. Hierfür benötigt die oder der Entwurfsverfassende ein Nutzerkonto (BundID/Nk-bund oder ein Unternehmenskonto auf Basis von ELSTER (einmalige Anmeldung).
Bauanträge - Hinweise und Tipps zum Hochladen von Bauanträgen:
- Vom Hochladen des Antrags mit dem Smartphone oder Tablet wird abgeraten, da es überwiegend zu Darstellungs- und Übermittlungsproblemen führt.
- Während des Hochladens sollten nicht zu viele Browser Fenster geöffnet sein.
- Bei Problemen im Zuge des Hochladens kann es hilfreich sein, einen anderen Browser zu wählen, den Cache zu leeren und den Verlauf zu löschen.
- Das Portal schließt sich nach einer gewissen Dauer automatisch und es kann danach zu Schwierigkeiten bei einer erneuten Anmeldung kommen.
- Es können max. 100 einzelne Dateien in einer Gesamtgröße von 1 GB hochgeladen werden. Einzelne Dateien dürfen die Größe von 50 MB nicht überschreiten.
- Bei der Benennung von hochzuladenden Dokumenten keine Umlaute und keine Anführungs- und sonstigen Sonderzeichen (nur A - Z und Ziffern) nutzen.
- Es kann nur ein Statistikbogen hochgeladen werden. Sind weitere Statistikbögen erforderlich, müssen diese anders benannt werden.
- Es ist immer ein Tragwerksplaner einzutragen. Sollte keiner erforderlich sein, bitte einen Platzhalter (zum Beispiel xxx) verwenden.
Bauvorlagen- Hinweise und Tipps zum Hochladen von Bauvorlagen:
- Die Bauvorlagen sind im Bauportal hochzuladen. Durch die Authentifizierung über die BundID oder ein Unternehmenskonto auf Basis von ELSTER wird die Unterschrift ersetzt.
- Bitte achten Sie darauf, dass die Bauvorlagen entsprechend der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung benannt sind. Sollte die Benennung nicht korrekt sein, wird eine erneute Vorlage der Bauvorlagen erforderlich.
- Eine inhaltliche Bearbeitung erfolgt erst, wenn die Bauvorlagen der Bauaufsichtsbehörde unter Benennung nach der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung vorliegen.
Verfahrensablauf
Die Antragsunterlagen sind bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt des Bauortes einzureichen, welche im Rahmen des Antragsverfahrens eine Stellungnahme zum Bauvorhaben abgibt und diese an die zuständige Stelle weiterleitet.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind. Der Bauantrag muss von der Bauherrin/dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.
ab dem Tag der Erteilung
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Es sind die amtlich vorgeschriebenen Formulare zu verwenden. Die amtlichen Vordrucke sowie für die einzelnen im Rahmen eines Bauantrages einzureichenden Unterlagen halten die zuständige Stelle sowie die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bereit.
Anlage 1: Abbruchanzeige gem. § 60 Abs. 3 NBauO - (Niedersachsen) Anlage 2: Mitteilung gem. § 62 NBauO - (Niedersachsen) Anlage 3: Bauantrag gem. § 63 bzw. § 64 NBauO - (Niedersachsen) Anlage 4: Abweichungs- / Ausnahme- / Befreiungsantrag gem. § 66 NBauO - (Niedersachsen) Anlage 5: Bauvoranfrage gem. § 73 NBauO - (Niedersachsen) Baubeschreibung Beiblatt zum Bauantrag Betriebsbeschreibung Betriebsbeschreibung Anlage1 Flächenliste Betriebsbeschreibung Anlage2 Wirtschaftsdüngerlager Betriebsbeschreibung Anlage3 Gebäude Betriebsbeschreibung Betriebsentwicklung (planungsrechtliche Prüfung) Erhebungsbogen Anlage A zum Qualifizierten Flächennachweis Erhebungsbogen Anlage B Angaben zum vorhandenen Tierbestand Erhebungsbogen Anlage C Angaben zu den Einzelflächen Erhebungsbogen Anlage D Erklärung zur Unterfußdüngung Erhebungsbogen Anlage E Rahmfuttererklärung Erhebungsbogen Anlage F Angaben zur Wirtschaftsdüngerlagerung Erhebungsbogen Anlage G Einwilligungserklärung gem. § 4 Abs. 2 NDSG Erhebungsbogen Anlage H Hinweise Erhebungsbogen Übersicht d. erforderlichen Unterlagen Erläuterungsbericht zum vorbeugenden Brandschutz gem. § 15 BauVorlVO - (Niedersachsen) Merkblatt für Bauherren (Grundstücksentwässerung) Nachbarzustimmung gemäß § 68 Abs. 4 NBauO - (Niedersachsen) Technische Anschlussbedingungen Brandmeldeanlagen Technische Anschlussbedingungen Brandmeldeanlagen (Anhang)Bemerkungen
Für den Abbruch oder die Beseitigung eines Hochhauses oder eines nicht im Anhang genannten Teils einer baulichen Anlage ist eine Abbruchanzeige nach § 60 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) erforderlich. Für die in § 62 NBauO genannten baulichen Anlagen ist unter den dort genannten Voraussetzungen eine Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 62 NBauO einzureichen. Im Einzelfall berät die zuständige Stelle.
Kurztext
Errichtung von Anlagen Genehmigung
Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.